Die Verkehrssicherungspflicht ist nicht zu vernachlässigen

Die Allgemeine Verkehrssicherungspflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch §823 Abs. 1 festgeschrieben. Darin ist festgelegt, dass das fahrlässige oder vorsätzliche Verletzen von Leben oder Eigentum zu Schadensersatz verpflichtet. Das heißt für Eigentümer von Bäumen wie Kommunen, Landkreise, Wohnungs- oder Parkverwaltungen, die Baumsicherheit ständig zu gewährleisten sowie zu dokumentieren und somit ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

Ein geeignetes Instrument für die Pflege, Entwicklung und Kontrolle des Baumbestandes ist dafür unabdingbar. Damit ist die Arbeitsvorbereitung und Nachweisführung von Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen möglich. Mit ARCHIKART steht ein geeignetes Werkzeug zur Verfügung, um den besonderen Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen sowie der Beweisführung der Baumkontrollen nach FLL-Richtlinie sicherzustellen.